Das Europäische Parlament will, dass die Europäische Union (EU) allen Mitgliedsstaaten das Konzept der „reproduktiven und sexuellen Rechte“ aufzwingt und das Recht einschränkt, sich gegen dieses kontroverse Thema zu äußern!

 

Das ist ein Angriff auf grundlegende Menschenrechte, einschließlich der Meinungsfreiheit, des Lebensschutzes und der Souveränität der Mitgliedsstaaten. 

Konkret geht es darum, dass umstrittene Forderungen wie Abtreibung für Minderjährige oder verpflichtende Sexualerziehung in ihrer freizügigsten Form als Menschenrechte anerkannt werden sollen. Diese „Rechte“ müssten auch von allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt und umgesetzt werden.

Protestieren Sie gegen die unzulässige Machtkonzentration des EU-Superstaates!

Anstatt eine Gemeinschaft souveräner Staaten zu bleiben, könnte sich die EU infolge dieser Pläne in einen Superstaat verwandeln, der sich Befugnisse aneignet, die ihm nicht zustehen, um den Mitgliedstaaten radikale und ideologische Konzepte aufzuzwingen.

Dank des zivilgesellschaftlichen Protests war es 2014 möglich, die Annahme des äußerst umstrittenen „Estrela-Berichts“ durch das Europäische Parlament zu verhindern. Der Bericht zielte darauf ab, die Konzepte der „reproduktiven und sexuellen Rechte“ und das sogenannte „Recht auf Abtreibung“ in die offizielle Sprache der EU einzuführen. Trotz des damals so deutlichen Protests müssen wir uns heute erneut der Bedrohung der Einführung dieser radikalen Konzepte in die EU stellen!

Obwohl die Resolutionen nicht rechtlich verpflichtend sind, üben sie Druck auf alle Staaten aus, die Leben, Familie und Rechte der Kinder schützen.

Das dürfen wir nicht zulassen! 

Verteidigen Sie unser Recht, über uns selbst zu entscheiden! 

Die Verträge, auf denen die Arbeit der Europäischen Union aufbaut, weisen eindeutig darauf hin, dass die Europäische Union keine Befugnis hat, sich in die Gesundheitspolitik der Mitgliedsstaaten einzumischen. Aber genau in diesen Bereich fallen die „Rechte der reproduktiven und sexuellen Gesundheit“.

Die Europäische Kommission bestätigte mehrfach, dass die EU keine Befugnis besitzt, sich in die Gesundheitspolitik der Mitgliedstaaten einzumischen.

Die Mitgliedsstaaten sind der EU als einer Gemeinschaft gleichberechtigter, souveräner und unterschiedlicher Staaten beigetreten. Eine Gemeinschaft, die auf den Prinzipien der Subsidiarität und der Achtung der jeweiligen staatlichen Befugnisse beruht.

Wehren Sie sich gegen die Machtergreifung durch das EU-Parlament! 

Um diese Werte sowie die grundlegenden Menschenrechte zu schützen, die durch das Konzept der „reproduktiven und sexuellen Rechte“ untergraben werden, appellieren wir an Sie, eine Petition an die Mitglieder des Europäischen Parlaments zu unterzeichnen.  

 Die Mitglieder des Europäischen Parlaments vertreten uns Bürger. Sie müssen wissen, dass die Zivilgesellschaft nicht einverstanden ist, dass den Staaten ein ideologisches Konzept der „reproduktiven und sexuellen Rechte“ aufgezwungen wird. Auch nicht, dass in die Befugnisse der Mitgliedstaaten eingegriffen wird, die dem Vertragsrecht vorbehalten sind. 

Sehr geehrte Abgeordnete,  

 

mit großer Sorge haben wir erfahren, dass der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter am 11. Mai 2021 den Bericht über die „sexuellen und reproduktiven Rechte“ genehmigt hat, den der Abgeordnete Predrag Fred Matić dem Europäischen Parlament vorgelegt hat.   

Eine solche Entscheidung des Ausschusses bedeutet, dass das gesamte Europäische Parlament bald über diesen Bericht abstimmen und möglicherweise eine Resolution verabschieden wird, die auf extrem radikalen Forderungen beruht. 

Die Forderungen, die sowohl in dem Bericht als auch in dem zugehörigen Entschließungsentwurf enthalten sind, sind aus mehreren Gründen nicht gerechtfertigt. Diese Dokumente sollten im Plenum des Europäischen Parlaments gar nicht erst debattiert werden, da Gesundheits- und Familienangelegenheiten gemäß den Verträgen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. 

Erstens fällt die Frage der „sexuellen und reproduktiven Gesundheit“ gemäß der Artikel 6 und 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in den Bereich der nationalen Gesundheitspolitik. Die EU hat lediglich eine ergänzende Zuständigkeit und darf nicht versuchen, dieses Recht in den Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Die Europäische Kommission bestätigte mehrfach, dass die EU keine Befugnis besitzt, sich in die Gesundheitspolitik der Mitgliedstaaten einzumischen. 

Zweitens greifen Bericht und Entschließungsentwurf in beispielloser Weise universelle Menschenrechte und Freiheiten wie das Selbstbestimmungsrecht und die Meinungsfreiheit an. Beide Dokumente betrachten Kritik am Konzept der „reproduktiven und sexuellen Rechte“ als undemokratisch und fordern dazu auf, das Recht einzuschränken, diese Kritik zu äußern. Eine solche Haltung steht in klarem Widerspruch zu den Grundwerten der Demokratie, der europäischen Integration und Zivilisation. 

Drittens wird in beiden Dokumenten das Konzept der „reproduktiven und sexuellen Rechte“ fälschlicherweise als verbindliches internationales Recht und als Bestandteil der Menschenrechte dargestellt. Es ist insbesondere verwerflich, dass Bericht und Resolutionsentwurf von den Mitgliedsstaaten fordern, Zugang zu Abtreibung als „Menschenrecht“ zu gewährleisten – trotz des anhaltenden internationalen Protests gegen die Anerkennung von Abtreibung als „Menschenrecht“. Darüber hinaus ignoriert der Bericht, dass keine Einigkeit darüber herrscht, ob der Begriff „reproduktive und sexuelle Rechte“ in internationale Rechtsdokumente aufgenommen werden soll. Gleichzeitig verweist er auf das Abschlussdokument der Weltbevölkerungskonferenz in Nairobi, dessen Inhalt bei zahlreichen Staaten auf entschiedene Ablehnung stieß. 

Deshalb appelliere ich nachdrücklich an Sie und das gesamte Europäische Parlament, die Bestimmungen der Verträge, das Recht der Mitgliedstaaten und den Willen der Bürger, den es vertritt, zu respektieren. Ich bitte Sie, diesen Bericht abzulehnen, sobald er im Europäischen Parlament zur Abstimmung steht, da er zweifellos den Rahmen der Befugnisse überschreitet, die der EU eingeräumt werden. 

Sollte der Bericht in seiner jetzigen Fassung von MdEP Predrag Fred Matić angenommen werden, würde dies einen klaren Missbrauch der vertraglich geregelten Befugnisse der EU darstellen. Außerdem würde dies das Recht souveräner Mitgliedstaaten verletzen, Gesetze in Übereinstimmung mit dem Willen des Volkes zu erlassen.  

 

Mit freundlichen Grüßen, 

 Bürger der Europäischen Union 

Koalition gegen den Matic Bericht

Simona Baldassarre

Member of the European Parliament

Italy

Margarita de la Pisa Carrión

Member of the European Parliament

Spain

Anna Zaborska

Member of Parliament

Slovakia

Ivan Štefanec

Member of the European Parliament

Slovakia

Joachim Kuhs

Member of the European Parliament

Germany

Nicolaus Fest

Member of the European Parliament

Germany

Jaak Madison

Member of the European Parliament

Estonia

Patryk Jaki

Member of the European Parliament

Poland

Jörg Meuthen

Member of the European Parliament

Germany

Marriage, Sex and Culture Group

United Kingdom

March for Family National Association

България

Aliance pro rodinu

Česko

Tradiční rodina z. s.

Česko

Femina Europa

France

Espana – Navarra Confidencial

España

One of Us Nederland

Nederland

Aktionsbündnis für Ehe & Familie – DemoFürAlle

Deutschland

Asociația PRO VITA București

România

Pro-Life Action

Slovensko

Association for Life and Family

Slovensko

Center for Fundamental Rights

Magyarország

Pro Vita & Famiglia

Italia

Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.

Deutschland

Jugend für das Leben e.V. (Youth for Life Germany)

Deutschland

Centrum Życia i Rodziny (The Center for Life and Family)

Polska

Federación Española de Asociaciones Próvida

España

European Federation One of Us

Europe

Marsz Niepodległości

Polska

International Organization for the Family

USA

Slovenský Dohovor za Rodinu

Slovensko